Willkommen beim Online-Antragsassistent der Stadt Eschborn

Hier können Sie Ihre Anträge für:

  • Verkehrsrechtliche Anordnungen

  • Aufbruchgenehmigungen

  • Sondernutzungen

online einreichen.

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Bitte beachten Sie, dass bei Sondernutzungsanträgen die Gebühr per Vorkasse fällig wird. Details finden Sie in der Rechnung, die nach Antragstellung und -vorprüfung an Sie versandt wird.

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 Bitte lesen Sie den nachfolgenden Text aufmerksam durch und bestätigen Sie am Ende, dass Sie ihn gelesen und verstanden haben, um den Antrag zu stellen.

Nachfolgende Verpflichtungen und Auflagen erkenne/n ich/wir an:

  • Eine Verlängerung des Genehmigungszeitraumes ist der Straßenverkehrsbehörde unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu melden.

  • Die Beschilderung und Absicherung der öffentlichen Verkehrsfläche ist gemäß den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) vorzunehmen (www.rsa-95.de).

  • Den öffentlichen Verkehrsraum ist in seinen ursprünglichen Zustand wieder zu versetzen. Schäden an der Straße, die nachweislich durch die Arbeiten an der Baustelle / durch die Aufstellung entstanden sind, sind der Stadt in vollem Umfang zu ersetzen bzw. auf eigene Kosten durch eine Fachfirma zu beheben.

  • Beim Beschädigen von Versorgungsleitungen sind die zuständigen Versorgungsbetriebe unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu benachrichtigen.

  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nicht zu verdecken, verändern oder entfernen. Schachtabdeckungen, Schieberkappen und andere Schalt- und Absperrvorrichtungen sind nicht zu versperren und jederzeit zugänglich zu halten.

  • Die Verkehrsflächen sind unmittelbar nach Beendigung der Maßnahme durch Beseitigung der aufgestellten Beschilderung dem öffentlichen Straßenverkehr uneingeschränkt zugänglich zu machen.

  • Die Beschaffung, die verkehrsgerechte Aufstellung und die Überwachung der aus Anlass der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes angeordneten Verkehrszeichen obliegen dem Antragsteller, soweit durch die Genehmigungsbehörde nichts anderes angeordnet wird.

  • Außerhalb der zur Baumaßnahme genehmigten öffentlichen Verkehrsflächen im Fahrbahn- und Gehwegbereich sind keine Baumaterialen zu lagern und Baufahrzeuge abzustellen.

  • Das Be- und Entladen der Baustellenfahrzeuge ist ohne Störung des Fuß- und Fahrverkehrs durchzuführen. Bei Unvermeidbarkeit der Störungen ist rechtzeitig die Einrichtung einer Halteverbotszone zu beantragen.

  • Bei Widerruf der Genehmigung, Änderung, Umstufung oder Einziehung der Straße kann kein Ersatzanspruch an die Stadt Eschborn gestellt werden.

  • Störungen im Bauablauf sind mit der Straßenverkehrsbehörde abzusprechen.

Erklärung:

Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragssteller die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr übernimmt. Ereignen sich Unfälle (auch Verkehrsunfälle), die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihr im ursächlichen Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.


Wählen Sie die Art der Maßnahme aus, die Sie durchführen möchten.
Aktivieren Sie dies, wenn sofortiger Handlungsbedarf besteht (z. B. Wasserrohrbruch). Die Vorlaufzeit wird in diesem Fall nicht geprüft.

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